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Definitionen
Gutachter
Die Bezeichnung „Gutachter“ ist in Deutschland nicht rechtlich geschützt, daher kann sich in Deutschland grundsätzlich jeder Gutachter nennen.


Sachverständiger

Voraussetzungen für die Tätigkeit als Sachverständiger ist fachliche Kompetenz, der „besonderen Sachkunde“. In der Regel wird diese Sachkunde durch ein Hochschulstudium mit Abschluss sowie mehrjährige Berufserfahrung und ständige Weiterqualifizierung auf dem entsprechenden Gebiet erworben.

Die irreführende Verwendung des Begriffs kann als unlauterer Wettbewerb qualifiziert werden. 


Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gibt es ausschließlich in Deutschland. Durch die Novellierung des § 36, 36 a GewO wurden die gesetzlichen Regelungen zur öffentlichen Bestellung an die europarechtlichen Anforderungen der Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) und der Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG) angepasst.

Es ist ein aufwändiges Prüfverfahren- u. Bewerbungsverfahren zu absolvieren, in dem die persönliche und fachliche Eignung zur Erstellung von Gutachten sowie der überdurchschnittliche Sachverstand mit sehr hohem Maßstab im jeweiligen Fachgebiet geprüft wird.

Das Prüfungsgremium als Körperschaft des öffentlichen Rechts, z.B. die Industrie- und Handelskammer oder die Architekten- u. Ingenieurkammer sorgen mit ihrer Aufsichtspflicht für die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen und eine fortwährende Weiterbildung.

Die Grundpflichten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind Objektivität, Unparteilichkeit und Weisungsfreiheit. Hierauf muss er einen Eid leisten.

Die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ ist nach § 132a StGB gesetzlich geschützt.


EU- Zertifizierte Sachverständige

Auch der Begriff „Zertifizierung“ ist gesetzlich nicht geschützt. Daher kommt der Beurteilung der Zertifizierungsstelle besondere Bedeutung zu. Die deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) wurde durch die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi), gegründet. Sie ist seit dem 01.01.2010 die einzigste in Deutschland gegenüber der EU zugelassene Stelle, die alle Akkreditierungen gemäß Verordnung (EG) Nr. 765/2008 durchführt.

Die gemäß DIN EN 45013 bzw. DIN EN ISO/IEC 17024 durchgeführte Zertifizierung durch eine von der TGA akkreditierte Zertifizierungsstelle ist die in Bezug auf Niveau und Aktualität des Fachkundenachweises die höchste erreichbare Qualifikation. Bei dieser DIN handelt es sich um eine Personenzertifzierung, es wird daher die persönliche Fach- u. Sachkompetenz geprüft. Die Zertifizierung ist i.d.R. auf 5 Jahre beschränkt.

In diesem Zusammenhang sei noch die DIN EN 9001 erwähnt, diese legt die Anforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem dar und nicht an eine persönliche Sachkompetenz.

Die bedeutendste akkreditierte Zertifizierungseinrichtung in Deutschland für Beleihungswertermittlungen ist die HypZert GmbH (Sachverständige, insb. Wertermittlungen für finanzwirtschaftliche Zwecke).

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